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Bremer Recht

 

Wieso überhaupt „Bremer Recht“ - und dazu in Dortmund?

 

Bremer Recht“ steht nicht dafür, dass es sich um eine regional ausgerichtete Kanzlei handelt, die Mandanten jenseits der Bremer Landesgrenzen abweist – was angesichts des jetzigen Hauptsitzes der Kanzlei wie auch der Schwerpunktsetzung insbesondere im Ausländerrecht und Strafrecht absurd wäre.

 

Bremer Recht steht vielmehr für einen Ansatz, der auch die JuristInnenausbildung der Universität Bremen prägte und prägt, an der auch wir studierten und arbeiteten. Recht wird hierbei nicht auf die (dogmatische) Auslegung von Vorschriften reduziert, sondern die Rechtsanwendung erfolgt unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bezüge. D.h. es wird auch betrachtet was Recht bewirkt und wer in welcher Form davon betroffen ist.

Wer Recht in dieser Form gesellschaftlich/ politisch versteht, der/ die muss gleichzeitig auch einen eigenen Standpunkt beziehen, wen er/ sie in welchen Rechtsgebieten vertritt. Daher die individuellen Schwerpunktsetzungen von Prof. Dr. Graebsch und RA Dr. Burkhardt.

 

Daneben sind sowohl Prof. Dr. Graebsch als auch RA Burkhardt weiterhin wissenschaftlich tätig, wodurch die praktische Anwaltstätigkeit eine Rückkopplung mit der Forschungs- und Lehrtätigkeit erfährt – und umgekehrt.