Rechtsanwalt Dr. Sven-U. Burkhardt |
Dies ist das wesentlichste Arbeitsgebiet. Es beinhaltet nicht nur die klassische Tätigkeit eines Strafverteidigers vor Gericht, sondern auch das Strafvollzugsrecht und insbesondere auch die Vertretung bei der Überprüfung von Fortdauerentscheidungen im Maßregelvollzug. Im Vordergrund steht ein strafrechtskritischer Ansatz, der insbesondere auch alternative Konfliktbearbeitungsmechanismen einsetzen möchte, und sich nicht davon leiten lässt, dass herkömmliche (Geld- und Gefängnis-) Strafen in der Lage seien, die Konflikte zu lösen. Dabei wird Strafrecht im Sinne Franz von Liszts als „magna charta des Verbrechers“ gesehen, d.h. aus einer Menschenrechtsperspektive als Abwehrrecht gegen den Staat. Ziel ist dabei die Einhaltung eines fairen Verfahrens als Ausgleich des bestehenden Machtgefälles zwischen angeklagter Person und Staatsanwaltschaft, wobei auch die Interessen des Opfers als Teil des Gesamtkonflikts im Auge behalten werden.
Die Wahl des Schwerpunkts Menschenrechte ist insbesondere die Wahl eines Ansatzes der Vertretung von Mandantinnen und Mandanten. Es geht einerseits um die Einhaltung von Grundfreiheiten gegenüber einem mächtigen Staat, aber auch um die Durchsetzung von Interessen von gesellschaftlich schlechter gestellten Personen oder Personengruppen. Eine Diskriminierung muss dabei nicht individuell empfunden werden und kann auf einer Vielzahl von Gründen beruhen, z.B. der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen „Klasse“ oder ethnischen Gruppe, dem Geschlecht, aber auch Behinderungen oder auch aufgrund des Alters.
Das Humanitäre Völkerrecht, Recht bewaffneter Konflikte oder umgangssprachlich das Kriegsrecht bilden seit Jahren einen Schwerpunkt meiner wissenschaftlichen Tätigkeit an verschiedenen Universitäten. Auch hier geht es insbesondere um die Ungleichverteilung von Macht und Leid, das Gruppen, aber insbesondere Individuen erfahren. Rechtlich haben Straftaten, die in Kriegszeiten von „Mächtigen“ begangen werden, insbesondere durch die Einrichtung der internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien bzw. Rwanda und den ständigen Internationalen Strafgerichtshof an Bedeutung gewonnen.
Das Völkerstrafrecht beschäftigt sich aber nicht nur mit Verbrechen, die zu Kriegszeiten begangen werden, sondern auch mit schweren Menschenrechtsverletzungen, die von staatlichen oder vergleichbaren Autoritäten in Friedenszeiten massenhaft oder systematisch gegen Angehörige bestimmter Bevölkerungsgruppen begangen werden (z.B. Völkermord, Folter und Verschwindenlassen).
Die Bewertungen von Prüfungsleistungen haben eine besondere Bedeutung für die Möglichkeiten des/ der Geprüften im späteren Berufsleben. Insbesondere gilt dies soweit Abschlussprüfungen mit "nicht bestanden" bewertet werden und die Anzahl der Versuche beschränkt ist, die Prüfung also nicht beliebig oft wiederholbar ist.
Prüfungsentscheidungen sind dabei nicht immer nachvollziehbar, aber auch die rechtliche Überprüfung von Bewertungen stellt sich häufig schwierig dar.
Ich selbst habe meine Erfahrungen in diesem Bereich über viele Jahre bei der Korrektur von juristischen Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten) und als Prüfer sammeln können.
Personen mit einer Behinderung haben erst einmal die selben Rechtsprobleme wie die Durchschnittsbevölkerung. Hinzu kommen jedoch weitere rechtliche Probleme, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, die sie in Kontakt mit verschiedenen Behörden bringt bzw. sie im alltäglichen Leben auf Barrieren und Diskriminierungen stoßen.
Ein Gespür für mögliche Probleme habe ich u.a. in der langjährigen Arbeit für ein Bildungswerk für Menschen mit Behinderung entwickeln können.
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit für Hausbesuche. Die eigenen Räumlichkeiten sind leider nicht barrierefrei (vier Stufen).